Ich habe einen auf Zeit kalkulierten Regelsatz.
Meine Leistungen rechne ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ab.
Private Voll- und Zusatzversicherungen sowie Beihilfestellen können Heilpraktikerkosten übernehmen.
Hierfür ist eine Rechnungsstellung nach GebüH bzw. GOÄ möglich.